Verwüstung nach starkem Sturm – Welche Rechte haben Betroffene?
Zum Sturm über Brandenburg an der Havel am 15./16.08.2023
In der Nacht zum 16.08.2023 zog über Brandenburg ein derartig starker Sturm, dass es zu massiven Schäden gekommen ist. Zahlreiche Bäume sind umgekippt, Häuser und Autos beschädigt und Keller mit Wasser vollgelaufen. Nach dem großen Schock über den Schaden, fragen sich viele Betroffene nun, welche Ansprüche sie haben und an wen sie sich wenden sollten.
Schaden am Auto
Ein Schaden am eigenen Auto ist immer sehr ärgerlich. Besteht lediglich eine Haftpflichtversicherung, haben Geschädigte in aller Regel das Nachsehen. Denn für einen Sturmschaden zahlen einzig Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Bei vielen Versicherungen wird zudem vorausgesetzt, dass der Sturm mindestens eine Windstärke der Skala 8 (62-74 km/h) erreicht haben muss. Bei einer Vollkasko-Versicherung sind in der Regel bereits Schäden aufgrund einer geringeren Windstärke abgedeckt. Dies kommt auf den individuellen Versicherungsvertrag an.
Beachten Sie jedoch, dass oftmals lediglich der Zeitwert des Fahrzeugs als Schadenhöhe zugrunde gelegt wird. Zudem ist in zahlreichen Verträgen eine Werkstattbindung vereinbart. Hier sollten sie in jedem Fall vor einer Reparatur Rücksprache mit der Versicherung halten. Generell gilt, den Schaden möglichst detailliert aufzunehmen und zügig der Versicherung zu melden.
Zahlt die Teilkasko-Versicherung für den Schadensfall, fällt nur die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung an. Schadenfreiheitsklassen existieren bei der Teilkasko-Versicherung nicht, sodass auch keine Höherstufung nach einem Schadensfall droht.
Schäden am Gebäude
Sind durch den Sturm Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport beschädigt, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Auch hier ist bei zahlreichen Versicherung Voraussetzung für eine Einstandspflicht, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Wie weit die Einstandspflicht der Versicherung reicht, hängt von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab. Daher ist es ratsam, neben der herkömmlichen Feuerversicherung auch eine Sturmversicherung abzuschließen.
Wasser im Keller
Oftmals geht ein Sturm mit heftigen Regenfällen einher, wodurch binnen kürzester Zeit Keller volllaufen. Auch hier haftet in der Regel die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die „weiteren Elementargefahren“ ein fester Bestandteil des Versicherungsvertrages sind. Diese „weiteren Elementargefahren“ beinhalten auch die Schäden durch Überflutungen, Erdbeben, Überschwemmungen oder Schnee vollständig. Dies hängt wiederum von den konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Wie sollte nach einem Schadensfall gehandelt werden?
Bei einem Schadensfall raten wir Ihnen den Schaden so detailliert wie möglich umgehend an die Versicherung zu melden. Die Schadensregulierung kann sodann beginnen und Sie haben Ihre Verpflichtung als Versicherungsnehmer erfüllt.
Sollte es bei der Schadensregulierung zu Problemen kommen, sind wir gerne für Sie da, beraten Sie über das weitere Vorgehen und machen gegebenenfalls Ansprüche bei der Versicherung geltend.
Erstellt durch
Ref. jur. Niklas Stieger
RA Dirk Stieger
03381 33500