Vorgartenpflege – Nebenpflicht des Mieters?
Der Vermieter eines Mehrfamilienwohnhauses kann einen einzelnen Mieter nur dann auf Übernahme von Reinigungs- und Pflegekosten für den Hausvorgarten in Anspruch nehmen, wenn dies so konkret im Mietvertrag vereinbart ist und der Mieter sich intensiv seiner entsprechenden Verpflichtung entzieht.