Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 10.11.2006 33 C 178/06

Thema Grundstücksverkauf

Der Verkäufer eines Grundstücks kann sich seiner Verpflichtung zur Mitwirkung an der Eigentumsübertragung bei einem Grundstückskauf nicht dadurch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entziehen, dass er meint, nach den vertraglichen Regelungen zur Bestimmung des Kaufpreises als vertraglicher Gegenleistung stünde ihm ein weitergehender ergänzender Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer zu.