Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 20.09.2006 30 C 25/06

Haftung bei Verkehrsunfall im Straßenverkehr

Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens oder Vorbeifahrens an einem stehenden Fahrzeug

Wer mit einem auf der Fahrbahn abgestellten haltendenden Fahrzeug rückwärts in eine Parklücke einfahren will, muss dies ordnungsgemäß durch Setzen des Blinkers anzeigen und darf dieses Rückfahrmanöver nur ausführen, wenn dies gefahrlos mit Blick auf den nachfolgenden Verkehr möglich ist. Beim Einleiten des Rückfahrmanövers muss sich dieser Kraftfahrer auch der Gefahrlosigkeit seines Fahrmanövers hinsichtlich seines seitlichen Bereiches vergewissern, um dort nicht bereits im Überholen begriffene Fahrzeuge zu gefährden.