Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 23.06.2005 Geschäftszeichen 35 C 176/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall unter Einwirkung von Alkohol
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte sich mit dem Fall des von hier vertretenen Klägers zu befassen, welcher Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall verlangte. Der Sohn des Klägers war mit dem Fahrzeug des Klägers in Brandenburg an der Havel auf einer Hauptstraße unterwegs und näherte sich einem späteren Kreuzungsbereich. Noch vor diesem Kreuzungsbereich kam der Beklagte in diesem Verfahren mit seinem Pkw seitlich von einem Baumarktgelände heruntergefahren, um dann unter Missachtung des Vorfahrtsrechtes des Fahrers des klägerischen Fahrzeuges vor diesem vorbeifahren zu wollen, um dann seine Fahrt in entgegengerichteter Richtung zum klägerischen Fahrzeug fortzusetzen. Da das Beklagtenfahrzeug direkt vor das klägerische Fahrzeug vorgefahren ist und das Vorfahrtsrecht missachtete, konnte der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges die Kollision nicht vermeiden und in der Folge kam es zum Unfall mit erheblichem Sachschaden.