BGH Urteil vom 11.04.2013 IX ZR 94/10
In der Entscheidung werden die Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten zusammengefasst vor dem Hintergrund einer möglichen Rücknahme einer eingelegten Berufung. Dabei könne sich der Rechtsanwalt nicht allein auf die Empfehlung eines Gerichtes verlassen, welches mangels Erfolgsaussicht zur Rücknahme der Berufung rät, wenn der Rechtsanwalt nicht zugleich gegenüber seinem Mandanten mitteilt, in welcher Weise das Verfahren erfolgreich oder erfolgversprechend weitergeführt werden könnte und welche Möglichkeiten im Weiteren noch bestünden.