Die „Satellitenschüssel“ auf dem Balkon, Grundsatzentscheidung

Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11

In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zum Streit über die „Satellitenschüssel“ auf dem Balkon entschieden, dass die zur Entscheidung berufenen Zivilgerichte eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen haben, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der auch dem äußeren Bild nach ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen wären. Dabei wären auch die Interessen ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat zu berücksichtigen.