Der Anwaltsbesuch
Vielfach ist dabei juristischer Rat notwendig und die konkrete Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Interessenwahrnehmung erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem ersten Gespräch beim Rechtsanwalt. Der Anwalt wird seinem Mandanten dabei aufmerksam zuhören, welche Probleme der Mandant vorträgt, um aus dem Sachverhalt das für den Fall wesentliche herauszuarbeiten.
Dabei ist es oft für Mandanten erstaunlich, dass sich der umfassend dargestellte Sachverhalt auf wenige juristische Kernsätze beschränken lässt, welche für die Bearbeitung der Angelegenheit in der Regel ausreichend sind. Der Anwalt kann also am effektivsten an der Sache arbeiten, wenn sich der Mandant bereits zum Erstgespräch so vorbereitet, dass er den Sachverhalt an sich präsent hat und die aus seiner Sicht wesentlichen, aber auch vermeintlich unwesentlichen Dinge vortragen kann. Werden in der Sache Unterlagen benötigt oder Informationen aus Dokumenten, ist auf Urkunden oder andere Beweismittel zuzugreifen, dann sollten diese Unterlagen in der Regel zum Anwaltsbesuch mitgebracht werden bzw. Personen, die bestimmte Einzelheiten des Falls bestätigen, sollten mit vollständigem Namen und Anschrift benannt werden können.
Sicher wird Ihnen der Anwalt in diesem Erstgespräch schon einiges in der Sache sagen können. Ist dies bei einem komplexen Sachverhalt oder einem eher fernliegenden Rechtsgebiet nicht der Fall, wird Ihnen der Anwalt Informationen dann zukommen lassen, wenn er sich in der Sache über die Rechtslage informiert hat.
Grundlage des Mandatsverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt ist ein vertrauensvoller Umgang miteinander. Stellen Sie die Fragen, die Sie interessieren und die Sie geklärt haben wollen. Soweit sich hierfür Anhaltspunkte ergeben, wird der Anwalt Sie auch über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe informieren und er wird mit Ihnen auch über die Kosten der anwaltlichen Beauftragung sprechen oder den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorschlagen. Eventuell wird er auch ansprechen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung für die anwaltliche Vertretung und die Verfahrenskosten aufkommt.
Insoweit ist im Erstgespräch ein umfassendes Programm abzuarbeiten. Der Anwalt wird all dies im Blick haben. Gemeinsam sollten Sie festlegen, wie konkret in Ihrer Sache vorzugehen ist.
Trotz der besten Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt, stellen sich manche Fragen erst im Nachhinein und dann ist es möglich, den Rechtsanwalt entweder telefonisch oder für ein weiteres Gespräch zu erreichen. Zudem stehen für Rückfragen, das Übermitteln von Informationen, das Entgegennehmen von Unterlagen, das Vereinbaren von Terminen und für weitere Nachfragen auch die fachkundigen Mitarbeiter der Anwaltskanzlei zur Verfügung, welche insgesamt über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen und die Fragen soweit möglich und zulässig kompetent beantworten können.