Mit der Geltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ab dem 25.05.2018 werden auch an Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien erweiterte Anforderungen zum Datenschutz gestellt. Rechtsanwälte gelten danach als Verantwortliche für den Umgang mit und die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung erhoben werden.
Um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicherzustellen, sind klare gesetzliche Vorgaben in der Kanzleiorganisation, in der Erhebung personenbezogener Daten und in der Verarbeitungsdokumentation einzuhalten.
Bereits mit der Erhebung der Daten sind Informationen über die Verarbeitung der Daten zu geben. Informationspflichten und Auskunftsrechte sind zu wahren. Entfällt der Grund der Datenerhebung, sind personenbezogene Daten zu löschen. Auch für die interne Datensicherheit sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Gleiches gilt auch für die Formen der elektronischen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant.