Geblitzt in Tempo-20-Zone in der Altstadt? Und was nun?

Seit Juli 2024 gilt in weiten Bereichen der Altstadt in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgrund einer fragwürdigen verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Kraftfahrzeuge. Es bestehen jedoch Zweifel daran, ob die Ausweisung der „Tempo-20-Zone“ in dem derzeitigen Umfang rechtmäßig ist. Hierfür müsste es sich um einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ handeln. Dies ist nur der Fall, wenn in dem Bereich der Autoverkehr nur eine untergeordnete Rolle einnimmt und ein hohes Fußgängeraufkommen vorliegt, sodass der Bereich eher eine Aufenthaltsfunktion hat. Angesichts des erheblichen Durchgangsverkehrs in der Plauer Straße und am Altstädtischen Markt kann bezweifelt werden, dass ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ vorliegt.

Zum Jahresbeginn hat die Ordnungsbehörde die Blitzeranlage „Tanja“ auf Höhe des städtischen Rathauses aufgestellt, um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu überwachen. Dabei konnte festgestellt werden, dass es zu zahlreichen vermeintlichen Verstößen gegen die angeordnete Höchstgeschwindigkeit gekommen sein soll. Teilweise wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h gemessen, womit für Betroffene ein „Punkt“ in Flensburg sowie ein Fahrverbot drohen kann.

Angesichts erheblicher Bedenken zur Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung der „Tempo-20-Zone“ kann es durchaus sinnvoll sein, einen drohenden Bußgeldbescheid fachkundig auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Insbesondere wenn ein „Punkt“ in Flensburg oder/und ein Fahrverbot droht, ist es regelmäßig sinnvoll anwaltlichen Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der erfahrene Verkehrsrechtler wird dann prüfen, welche Auswirkungen eine u.U. rechtswidrige verkehrsrechtliche Anordnung einer „Tempo-20-Zone“ haben kann, um etwa ein verhängtes Fahrverbot zu beseitigen.

Sollten Sie in diesem Sinne von einem Bußgeldbescheid betroffen sein, beraten wir Sie gern zum weiteren möglichen Vorgehen.

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