Landgericht Potsdam, Urteil vom 25.09.2006 Geschäftszeichen 7 S 156/03

Der Anspruch des selbstständigen Fischereirechtsinhabers

Der Anspruch des selbstständigen Fischereirechtsinhabers – Fischereiberechtigten – auf Schadensersatz für den durch wasserbauliche Anlagen (Steganlagen) bedingten Entzug fischereilich nutzbarer Gewässerfläche gründet sich auf § 823 Abs. 1 BGB. Auch das behördlich genehmigte Errichten, Betreiben und Unterhalten wasserbaulicher Anlagen stellt einen rechtswidrigen und verschuldeten Eingriff in das dem Fischereirecht innewohnende Aneignungsrecht und in das Fischereiausübungsrecht dar als geschützte Rechtsgüter im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

Zur Höhe des Schadens ist der Nachweis des individuell durch die konkrete wasserbauliche Anlage bedingten Schadens zu führen.