Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 05.06.2013, 7 U 11/12
In der Entscheidung geht es um die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer, der vorfahrtberechtigt war. Der Radfahrer erlitt Kopfverletzungen und das Oberlandesgericht Schleswig hat auf ein Mitverschulden des Fahrradfahrers erkannt, da die betreffende Fahrradfahrerin ohne Helm gefahren ist und die Radfahrerin damit notwendige Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat.