Thema Rechtsanwaltshonorar
Ermittlung des Gegenstandswertes bei anwaltlicher Tätigkeit in kommunalabgabenrechtlichen Angelegenheiten bei Personenmehrheit auf Seiten des Abgabenschuldners (Ehepaar)
Wird ein Ehepaar durch einen kommunalen Aufgabenträger in einer kommunalabgabenrechtlichen Angelegenheit durch Verwaltungsakt zu einer Kommunalabgabe herangezogen, so bemisst sich der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nicht aus der den Eheleuten in einem Bescheid bekannt gegebenen Abgabenforderung, sondern die mit dem Abgabenbescheid festgesetzte Abgabe als grundsätzlicher Gegenstandswert ist um die Anzahl der Personen zu multiplizieren.