In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Eigentümer die Errichtung von PV-Anlagen mitsamt Batteriespeicher in Auftrag gegeben, um die Sonnenenergie entsprechend nutzen zu können. Seit geraumer Zeit häufen sich nun jedoch die Beschwerden über einen erheblichen Leistungsverlust einiger Batteriespeicher. Hierbei sind insbesondere Kunden des Batterieherstellers SENEC (einer Tochterfima von EnBW) betroffen.
Es stellte sich heraus, dass die Batteriespeicher des Anbieters im wahrsten Sinne brandgefährlich sind, da die Speicherleistung per Fernwartung vom Unternehmen aufgrund von Brandgefahr erheblich gedrosselt wurde. In der Regel wurde die Speicherkapazität um 40 bis 50 Prozent reduziert.
Diesen Eingriff müssen Auftraggeber nicht hinnehmen. Ihnen stehen vielmehr zahlreiche Gewährleistungsrechte zu, bis hin zur Rückerstattung des Kaufpreises oder Werklohnes. Erste obergerichtliche Entscheidungen zeigen, dass die per Fernwartung vorgenommene Drosselung der Speicherleistung einen Mangel darstellt, welcher einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Werklohnes begründen kann.
Der besagte Hersteller hat seit 2019 über 150.000 dieser Batterieheimspeicher vom Typ Senec.Home vertrieben. Dabei kosten die Batterieheimspeicher bis zu 20.000 Euro.
Angesichts der Brandgefahr und der einseitig vorgenommenen Drosselung der Speicherleistung sollten sich Betroffene über ihre Rechte informieren. Dabei kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen und auf dieser Grundlage Klarheit zu gewinnen, welche Schritte zur Wahrung der eigenen Rechte erforderlich sind.
Niklas Stieger
Rechtsanwalt
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