Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 07.02.2013, 9 Sa 1315/12
Bei der Entscheidung, ob ein langjährig fehlerfrei arbeitender Mitarbeiter für ein einmaliges Versehen gekündigt werden kann, sei aus Sicht des Gerichtes zu berücksichtigen, ob die für eine verhaltensbedingte Kündigung notwendige negative Prognose nach Abwägung aller Umstände vorgenommen werden kann.