Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 11.12.2007 Geschäftszeichen 8 K 1215/07

Verfristete Klage und Wiedereinsetzungsantrag

Eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage ist unzulässig, wenn die einmonatige Klagefrist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid nicht eingehalten worden ist. Ein hier zugestellter Wiedereinsetzungsantrag ist nur dann nützlich, wenn die Fristversäumnis der Klagefrist hinreichend entschuldigt und der Entschuldigungsgrund glaubhaft gemacht werden kann. Der allgemeine Hinweis auf altersbedingte Gebrechlichkeit bzw. entsprechende Gesundheitsstörungen ist aber nicht geeignet, einen zur Wiedereinsetzung führenden Entschuldigungsgrund anzunehmen.