Anwaltliche Kostenerstattung in abgabenrechtlichen Verfahren aus Amtshaftung
Vorinstanz Landgericht Potsdam Urteil vom 29.04.2005
Von uns vertretene Wohnbauinvestoren aus Schleswig-Holstein hatten großflächig ehemalige militärische Liegenschaften im Raum Wünsdorf erworben und die dort aufstehenden Wohnbauten saniert und einer Vermietung zugeführt. Durch die zuständige Stadt wurden die Mandanten zu Benutzungsgebühren für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung herangezogen. Nach dem Satzungsrecht der Gemeinde hatte die Heranziehung gegenüber den Grundstückseigentümern zu erfolgen und nur dann, wenn die Grundstückseigentümer nicht zu ermitteln waren, konnte auf einen weiteren Kreis der Abgabenpflichtigen ausgewichen werden.