Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 28.02.2007 Geschäftszeichen 8 K 87/07

Satzungsrechtliche Formalien bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen im Kommunalabgabenrecht

Fehlt es bei der Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz an einer den rechtlichen Anforderungen genügenden und insbesondere ordnungsgemäß bekannt gemachten und ausgefertigten Satzung, so führt dies zwingend zur Rechtswidrigkeit des die Abgabe erhebenden Verwaltungsakts.