Satzungsrechtliche Formalien bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen im Kommunalabgabenrecht
Fehlt es bei der Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz an einer den rechtlichen Anforderungen genügenden und insbesondere ordnungsgemäß bekannt gemachten und ausgefertigten Satzung, so führt dies zwingend zur Rechtswidrigkeit des die Abgabe erhebenden Verwaltungsakts.