Am 19.11.2025 wurde vor dem Bereich der Baustelle auf der Höhe der Brückenauffahrt der Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel – dort, wo derzeit eine 30-km/h-Beschränkung gilt – eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Viele Fahrerinnen und Fahrer wurden hiervon überrascht, da die Messungen auch teilweise in der Dämmerung durchgeführt worden sind.
Sollten Sie in den nächsten Wochen eine Anhörung von der Zentralen Bußgeldstelle erhalten, empfiehlt es sich vor einer Reaktion die Messung anwaltlich überprüfen lassen und Akteneinsicht zu beantragen.
Nachdem der konkrete Messbereich bereits von uns überprüft wurde, dürfte der nach einem Runderlass des Innenministeriums vorgegebene Mindestabstand von 150 Metern zum geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen nicht eingehalten worden sein. Dies kann neben weiteren entscheidungserheblichen Faktoren im Einzelfall dazu führen, dass die konkrete Messung nicht verwertbar ist.
Wir sind im Bereich Verkehrsrecht für Sie da …
