Stieger Rechtsanwälte in Brandenburg an der Havel
Rechtsanwälte Dirk Stieger, Andy Mieland und Niklas Stieger - Photo © Kati Krüger

Geschwindigkeitskontrollen im Baustellenbereich in der Potsdamer Straße – Bescheid prüfen lassen

Am 19.11.2025 wurde vor dem Bereich der Baustelle auf der Höhe der Brückenauffahrt der Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel – dort, wo derzeit eine 30-km/h-Beschränkung gilt – eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Viele Fahrerinnen und Fahrer wurden hiervon überrascht, da die Messungen auch teilweise in der Dämmerung durchgeführt worden sind.

Sollten Sie in den nächsten Wochen eine Anhörung von der Zentralen Bußgeldstelle erhalten, empfiehlt es sich vor einer Reaktion die Messung anwaltlich überprüfen lassen und Akteneinsicht zu beantragen.

Nachdem der konkrete Messbereich bereits von uns überprüft wurde, dürfte der nach einem Runderlass des Innenministeriums vorgegebene Mindestabstand von 150 Metern zum geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen nicht eingehalten worden sein. Dies kann neben weiteren entscheidungserheblichen Faktoren im Einzelfall dazu führen, dass die konkrete Messung nicht verwertbar ist.

Wir sind im Bereich Verkehrsrecht für Sie da …

Darf der Vermieter einseitig die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen?

Die meisten Mieter kennen sie, viele fürchten sie: die Betriebskostenabrechnung! Einmal jährlich rechnet der Vermieter über die Heiz- und Nebenkosten ab und nicht selten gibt es für Mieter dann eine böse Überraschung mit hohen Nachforderungen. Nicht immer sind diese berechtigt, denn oft enthält das komplexe Zahlenwerk doch einige Fehler, weshalb es sich gerade bei hohen Nachforderungen lohnt, die Abrechnung überprüfen zu lassen.

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Geblitzt in Tempo-20-Zone in der Altstadt? Und was nun?

Seit Juli 2024 gilt in weiten Bereichen der Altstadt in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgrund einer fragwürdigen verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Kraftfahrzeuge. Es bestehen jedoch Zweifel daran, ob die Ausweisung der „Tempo-20-Zone“ in dem derzeitigen Umfang rechtmäßig ist. Hierfür müsste es sich um einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ handeln. Dies ist nur der Fall, wenn in dem Bereich der Autoverkehr nur eine untergeordnete Rolle einnimmt und ein hohes Fußgängeraufkommen vorliegt, sodass der Bereich eher eine Aufenthaltsfunktion hat. Angesichts des erheblichen Durchgangsverkehrs in der Plauer Straße und am Altstädtischen Markt kann bezweifelt werden, dass ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ vorliegt.

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Probleme bei der PV-Anlage? Gefährliche Batteriespeicher stellen Mangel dar – Rücktritt vom Vertrag möglich?

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Eigentümer die Errichtung von PV-Anlagen mitsamt Batteriespeicher in Auftrag gegeben, um die Sonnenenergie entsprechend nutzen zu können. Seit geraumer Zeit häufen sich nun jedoch die Beschwerden über einen erheblichen Leistungsverlust einiger Batteriespeicher. Hierbei sind insbesondere Kunden des Batterieherstellers SENEC (einer Tochterfima von EnBW) betroffen.

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Verwüstung nach starkem Sturm – Welche Rechte haben Betroffene?

Zum Sturm über Brandenburg an der Havel am 15./16.08.2023

In der Nacht zum 16.08.2023 zog über Brandenburg ein derartig starker Sturm, dass es zu massiven Schäden gekommen ist. Zahlreiche Bäume sind umgekippt, Häuser und Autos beschädigt und Keller mit Wasser vollgelaufen. Nach dem großen Schock über den Schaden, fragen sich viele Betroffene nun, welche Ansprüche sie haben und an wen sie sich wenden sollten.

Schaden am Auto

Ein Schaden am eigenen Auto ist immer sehr ärgerlich. Besteht lediglich eine Haftpflichtversicherung, haben Geschädigte in aller Regel das Nachsehen. Denn für einen Sturmschaden zahlen einzig Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Bei vielen Versicherungen wird zudem vorausgesetzt, dass der Sturm mindestens eine Windstärke der Skala 8 (62-74 km/h) erreicht haben muss. Bei einer Vollkasko-Versicherung sind in der Regel bereits Schäden aufgrund einer geringeren Windstärke abgedeckt. Dies kommt auf den individuellen Versicherungsvertrag an.

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Spannende Entscheidungen rund um das Thema Handy am Steuer

Beifahrer nutzt „Blitzer-App“ – Fahrer muss zahlen!

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe begeht ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Mitfahrer auf seinem Handy eine „Blitzer-App“ geöffnet hat und der Fahrer dadurch vor Maßnahmen der Verkehrsüberwachung gewarnt wird.

Nach bisheriger einhelliger Rechtsprechung begeht der Fahrer eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit, sofern er beim Fahren eine „Blitzer-App“ nutzt. Dieses Verhalten verstößt gegen § 23 Abs. 1c StVO. Nach der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe sei vielmehr auch die Nutzung der auf dem Handy eines Mitfahrenden aktivierten „Blitzer-App“ verboten, soweit sich der Fahrer die Funktionen der APP zunutze macht.

Zur Entscheidung: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2023, Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23

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Reisen und Recht – ein Überblick

Die Ferien sind nah, der Urlaub ist gebucht und die Vorfreude steigt! Doch was, wenn die Freude schnell vergeht, weil sich der Flieger verspätet, komplett ausfällt oder es zu anderen Widrigkeiten kommt!

Wir haben Ihre Rechte kompakt zusammengestellt:

Ihre wichtigsten Rechte sind für derartige Fälle in der so genannten „Fluggastrechte-Verordnung“ geregelt. Diesegilt für alle von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehenden Flüge unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Sie gilt auch für Flüge von einem Drittstaat zu einem Flughafen innerhalb der EU, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

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Bundesverfassungsgericht entscheidet mit Auswirkungen auf die sogenannte Altanschließerproblematik – Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013, 1 BvR 2457/08

Zwar gilt der Beschluss des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.03.2013 im Verfahren 1 BvR 2457/08 zunächst nur für das Bayerische Landesrecht, insbesondere zum dortigen Kommunalabgabenrecht. Allerdings ist zweifellos davon auszugehen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Bundesland Bayern hinaus weitreichende Bedeutung haben wird. Die dort nun entwickelten Rechtsgrundsätze werden auch zu weiteren Entwicklungen zur sogenannten Altanschließerproblematik im Land Brandenburg führen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat nun erkannt, dass das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit Regelungen verlange, die es sicherstellen sollen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber würde die Aufgabe obliegen, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann. Dieser nun entwickelte Grundsatz dürfte im Widerspruch stehen zu der im Land Brandenburg geltenden Rechtslage, wonach bei der jeweiligen gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit von Satzungsgrundlagen sozusagen endlos der Versuch unternommen werden kann, neues Satzungsrecht zu schaffen und damit dann erstmalig die Beitragspflicht entstehen zu lassen. Diese Vorgehensweise dürfte so mit der verfassungsgerichtlichen Sichtweise nicht mehr vereinbar sein.