Recht "kurios"
Hier wollen wir Ihnen dieses mal einen Auszug aus einem Schriftwechsel darstellen, welchen die Stadt Köln mit einem Betroffenen in einer Bußgeldangelegenheit zu führen hatte. Offenbar hatten beide Seiten Spaß daran ...
Der Brief an die Verwaltung
Dietmar Burdinski
Mathiasstraße 7
5000 Köln 1
Köln den 17.06.1993
Liebe Stadt Köln,
ich kann die Verwarnung mit der Verwarnungsnummer ... nicht bezahlen. Es ist nämlich so:
Die Verwarnung kostet 50,00 DM, ich habe aber nur noch 500,00 DM. Wenn ich die 50,00 DM bezahle, muss ich in Spanien wie ein Hund leben. Es ist nämlich so:
Finanziell bin ich nicht auf Rosen gebettet. Es geht mir auch sonst nicht gut. Das Leben fordert mir einiges ab. Nachts wecken mich Albträume. Deshalb will ich zur Erholung in Urlaub fahren. Nach Lloret de Mar. Mit dem Bus, weil man mit dem Bus keinen Parkplatz suchen muss, aber hauptsächlich, weil Bus nach Spanien am billigsten ist. 10 Tage mit Fahrt und Hotel (Übernachtung/Frühstück) kosten 329,00 DM.
Da ich aber wie gesagt nur 500,00 DM habe, bleiben mir für meinen wohlverdienten Urlaub nur noch 171,00 DM als Taschengeld. Wenn davon noch die 50,00 DM Verwarnungsgeld abgingen, hätte ich nur noch 121,00 DM für 10 Tage Lloret. Das wären 12,10 DM pro Tag.
Ein Lumumba kostet ja schon 8,00 - 9,00 DM pro Tag. Und man will ja auch mal was essen. Abends. Nicht nur immer Übernachtung/Frühstück. Oder Stierkampf gucken. Das kostet bestimmt 30,00 DM Eintritt. Und wenn ich jetzt beim Stierkampf noch einen Lumumba trinken will, dann kann ich 3 Tage nicht zu Abend essen. Das geht doch nicht. Man kann doch nicht hungrig ins Bett gehen.
Ich glaube, jetzt verstehen Sie, warum ich Ihre Strafe nicht bezahlen kann. Bitte seien Sie nicht enttäuscht.
Mit freundlichen Grüßen
D. Burdinski
Die Antwort der Verwaltung
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Verkehrsüberwachung
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05.07.1993
Verwarnnummer ...
Ihr Schreiben vom 17.06.1993
Sehr geehrter Herr Burdinski,
Ihr Schreiben vom 17.06.1993 habe ich erhalten. Leider kann ich Ihnen die obengenannte Verwarnung nicht erlassen.
Aufgrund Ihrer Ausführungen bin ich jedoch bereit, das Verwarnungsgeld auf 30,00 DM zu reduzieren. Von den 20,00 DM können Sie daher noch 2 Lumumba mehr trinken.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub. Erholen Sie sich gut.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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