Archiv KanzleiJournal

Zweitwohnungssteuerpflicht bei „Gartenhütte“

VG Gießen Urteil vom 13.06.2013, 8 K 907/12.GI

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit der Entscheidung vom 13.06.2013 nochmals klargestellt, dass auch eine einfache Gartenlaube der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegt. Dabei machte das Verwaltungsgericht deutlich, dass eine Zweitwohnung keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur erfordern würde.

Mitverschulden bei Kopfverletzung durch Fahrradunfall ohne Helm

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 05.06.2013, 7 U 11/12

In der Entscheidung geht es um die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer, der vorfahrtberechtigt war. Der Radfahrer erlitt Kopfverletzungen und das Oberlandesgericht Schleswig hat auf ein Mitverschulden des Fahrradfahrers erkannt, da die betreffende Fahrradfahrerin ohne Helm gefahren ist und die Radfahrerin damit notwendige Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat.

Kündigung in der Probezeit

Arbeitsgericht Saarlouis Urteil vom 28.05.2013, 1 Ca 375/12

Das Arbeitsgericht hatte eine innerhalb der Probezeit ausgesprochene Kündigung als treuwidrig und damit unwirksam erkannt. Hintergrund war, dass eine Mitarbeiterin bei ihrer Bewerbung angegeben hatte, dass sie zwar Raucherin sei, aber mit einem Rauchverbot am Arbeitsplatz einverstanden wäre. Die Mitarbeiterin wurde aber an ihrem ersten Arbeitstag zwei Stunden nach Arbeitsaufnahme bereits gekündigt, da sie unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor der Tür eine Zigarette geraucht habe und erheblich nach Rauch gerochen habe. Die arbeitgeberseitige Vorgehensweise wäre als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers zu werten, denn die Arbeitnehmerin habe nicht gegen das Rauchverbot im Unternehmen verstoßen.

Aufklärungspflichten des Rechtsanwaltes nach gerichtlicher Empfehlung zur Berufungsrücknahme

BGH Urteil vom 11.04.2013 IX ZR 94/10

In der Entscheidung werden die Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten zusammengefasst vor dem Hintergrund einer möglichen Rücknahme einer eingelegten Berufung. Dabei könne sich der Rechtsanwalt nicht allein auf die Empfehlung eines Gerichtes verlassen, welches mangels Erfolgsaussicht zur Rücknahme der Berufung rät, wenn der Rechtsanwalt nicht zugleich gegenüber seinem Mandanten mitteilt, in welcher Weise das Verfahren erfolgreich oder erfolgversprechend weitergeführt werden könnte und welche Möglichkeiten im Weiteren noch bestünden.

Die „Satellitenschüssel“ auf dem Balkon, Grundsatzentscheidung

Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11

In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zum Streit über die „Satellitenschüssel“ auf dem Balkon entschieden, dass die zur Entscheidung berufenen Zivilgerichte eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen haben, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der auch dem äußeren Bild nach ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen wären. Dabei wären auch die Interessen ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat zu berücksichtigen.

Umfang der Tierhalterhaftung

OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2013, 19 U 96/12

Das Oberlandesgericht Hamm hat hier dem Inhaber eines Ladengeschäftes die Verantwortung für einen Schadensfall zugeordnet, wenn etwa ein Kunde des Ladengeschäftes über den im Türbereich schlafenden Hund des Inhabers stolpert und zu Schaden kommt. Denn mit einem derartigen Sturz würde sich eine einem Tier typischerweise anhaftende Gefahr verwirklichen, die auf die Unberechenbarkeit und Selbstständigkeit tierischen Verhaltens beruhe. Dies führe zur Haftung des Tierhalters.

Unangemessene Kündigungsentscheidung

Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 07.02.2013, 9 Sa 1315/12

Bei der Entscheidung, ob ein langjährig fehlerfrei arbeitender Mitarbeiter für ein einmaliges Versehen gekündigt werden kann, sei aus Sicht des Gerichtes zu berücksichtigen, ob die für eine verhaltensbedingte Kündigung notwendige negative Prognose nach Abwägung aller Umstände vorgenommen werden kann.

Haftungsquote bei Auffahrunfall

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012, 9 U 88/11

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der Entscheidung vom 20.12.2012 nochmals den Grundsatz bestätigt, dass bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fahrverhalten des Auffahrenden besteht, da vermutet wird, dass dieser einen zu geringen Abstand eingehalten hat und/oder unaufmerksam gefahren sei.

Freisprechende Entscheidung Landgericht Potsdam gegen zunächst erfolgte Verurteilung durch Amtsgericht Brandenburg an der Havel wegen Vorteilsgewährung

Landgericht Potsdam, Urteil vom 12.12. 2012, 29 Ns 27/12

Nach langjähriger Tätigkeit im Angestelltenverhältnis wagte der später Betroffene den Schritt in die Selbstständigkeit und gründete ein Fuhrunternehmen, wobei mit diesem Schritt vielfältige Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf den Betroffenen einstürmten. So wurde er erst später darauf aufmerksam, dass er sich auch um einen Verantwortlichen für den Arbeitsschutz bemühen müsste und um dieses Problem zu klären, ersann er sich des Spezialisten, der im Rahmen seines vormaligen Beschäftigungsverhältnisses dort als Dienstleister von außen für den Arbeitsschutz zuständig war. Er nahm Kontakt zu dieser Fachperson auf, die ihm auch ein Vertragsverhältnis zu einem Beratungsunternehmen im Arbeitsschutz vermitteln konnte, wobei die angesprochene Fachperson auch künftig für Schulungen im Unternehmen des Existenzgründers zuständig war. Die Schulungen wurden auf vertraglicher Basis erbracht. Der betreffende Mandant zahlte hierfür auch das vertraglich vereinbarte Entgelt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin erkannte hierin aber den Vorwurf der Vorteilsgewährung, da sich der betreffende Jungunternehmer mit seinen Zahlungen an den Sicherheits- und Arbeitsschutzfachmann lediglich dessen Geneigtheit erkaufen wollte, da nämlich diese Person auch für das Landesamt für Arbeitsschutz tätig war und somit auch als Aufsichtsperson für das Unternehmen des Selbstständigen handelte. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel verurteilte den Mandanten entsprechend, worauf hingegen die Berufung zum Landgericht Potsdam erfolgreich war. Denn mit zutreffenden Gründen verwies das Landgericht darauf, dass dem Jungunternehmer nicht nachzuweisen war, dass er überhaupt Kenntnis davon hatte, mit welchen Aufgaben und welchen Zuständigkeiten der von ihm vertraglich gebundene Fachberater dann auch beim Landesamt betraut worden war. Insoweit erkannte das Landgericht erhebliche verbleibende Zweifel daran, ob zwischen dem Jungunternehmer und dem besagten Fachberater die für den Tatbestand der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung erforderliche Unrechtsvereinbarung geschlossen worden sei. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Schadenersatz für Fischereiberechtigten bei Beschädigung seiner Fangreuse durch ein fahrendes Hausboot

Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 20.11.2012, 33B C 64/12

Bei dieser Entscheidung hatte sich das Amtsgericht mit einem von einem Berufsfischer geltend gemachten Schadenersatzanspruch zu befassen. Der von hier vertretene Berufsfischer klagte auf Schadenersatz wegen der Beschädigung seiner in der Havel korrekt aufgestellten Fangreuse, da dort ein Hausboot in das Leitnetz gefahren war und sich mit dem Propeller des Bootsmotors verfangen hatte. Der Bootsführer wendete ein, dass er nicht schuldhaft in die Reusenanlage getrieben sei. Er habe während der Fahrt des Hausbootes den Steuerstand verlassen, um sich eines plötzlich aufgetretenen Problemes an anderer Stelle des Bootes zu widmen, sodass das Hausboot über kurze Zeit führerlos weiterfuhr und dabei in das schon von weitem erkennbare Stellnetz der Reusenanlage gefahren ist. Das Amtsgericht hatte dabei zutreffend erkannt, dass der Schiffsführer gegen die für ihn geltenden Regeln verstoßen habe, wonach der Schiffsführer seine Fahrweise von Beginn an so auszurichten habe, dass es ihm jederzeit möglich sei, insbesondere erkennbaren Hindernissen auszuweichen oder aber rechtzeitig vor ihnen anzuhalten. Das Amtsgericht erkannte hier insbesondere in den Regelungen nach § 43 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Brandenburgischen Landesschifffahrtsverordnung und in Ziffer 6.02 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, sodass hieraus auch der Schadenersatzanspruch zu Recht abgeleitet wurde.