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Abändernde Entscheidung im Berufungsverfahren – Mitverschulden bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch überhöhte Geschwindigkeit

Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.05.2011, 7 S 113/09

Der von hier vertretene Kraftfahrer verursachte im Wesentlichen einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände eines Einkaufszentrums dadurch, dass er unter Abbiegen über die entgegenkommende Fahrbahn den Gegenverkehr nicht beachtete und so mit dem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte. Anders als zunächst das Amtsgericht, erkannte aber das Landgericht im Rahmen der Berufungsverhandlung zutreffend, dass auch das die Hauptstraße benutzende Fahrzeug aus der Gegenrichtung eigene Pflichten im Straßenverkehr einzuhalten hat. Wenn – wie hier – das entgegenkommende Fahrzeug mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung fährt, dann trifft dieses ein Mitverschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. Im vorliegenden Bereich war auf dem Parkplatzgelände eine Geschwindigkeit von 30 km/h vorgegeben und im landgerichtlichen Verfahren hat sich durch Sachverständigengutachten belegen lassen, dass das entgegenkommende Fahrzeug mit 45 km/h gefahren ist, damit 15 km/h zu schnell, was dann aus Sicht des Landgerichtes zu einer Mithaftung von 30 % führte.

Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11.08.2009 Geschäftszeichen 2 BvR 941/08

Schutz des Persönlichkeitsrechts im Bußgeldverfahren

Der Betroffene einer Verkehrsordnungswidrigkeit, der etwa bei einem Abstandsverstoß oder einem Geschwindigkeitsverstoß mit einer Videoaufzeichnung festgestellt wurde, hat den Anspruch, dass im Verfahren sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informelle Selbstbestimmung geachtet wird. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.

Amtsgericht Brandenburg Urteil vom 07.07.2009 – Berufungsverfahren Landgericht Potsdam Geschäftszeichen 22 Ns 62/09

Tatnachweis auch im Jugendstrafverfahren erforderlich

Steht in einem strafgerichtlichen Verfahren unter Anwendung von Jugendstrafrecht zwar der Erziehungsgedanke im Vordergrund, ist also durch das Gericht zu beurteilen, welcher Erziehungsbedarf für den zu beurteilenden Jugendlichen oder Heranwachsenden festzustellen ist, so bedarf es allerdings auch im Jugendstrafverfahren erst einmal des Nachweises, dass der Angeklagte auch der verdächtigten Tat schuldig ist, die Tat also begangen hat.

Verwaltungsgericht Potsdam Urteile vom 09.01.2008 – 8 K 499/03 und 07.07.2008 – 8 K 55/05

(siehe auch OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 01.12.2005 OVG 9 A 3/05 u. OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.09.2009 OVG 9 A 4/07)
Angemessenheit einer Grundgebühr bei der Erhebung von Kommunalabgaben

Für die Frage der Angemessenheit der Grundgebühr im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 KAG Brandenburg kommt es nicht auf die Betrachtung der Verhältnisse des einzelnen Falles (des konkreten Klägers) an. Vielmehr ist der Kostendeckungsanteil zu betrachten, der aus der Erhebung der Grundgebühr insgesamt und der Kostendeckung durch die Mengengebühr insgesamt im Verhältnis zu den Gesamtkosten maßgeblich ist. Nur dieser Vergleich in der Ansetzung der Gesamtkosten im Verhältnis ist für die Beurteilung der Angemessenheit der Grundgebühr im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 KAG Brandenburg entscheidend. Eine weitergehende satzungsrechtliche Differenzierung zur Grundgebührenmaßstabsregelung ist erst dann erforderlich, wenn die Deckung der Gesamtkosten der Anlage zu einem erheblichen Maße (etwa zu 80% und mehr) über die Grundgebührenerhebung erfolgt.

Amtsgericht Magdeburg Urteil vom 11.12.2007 Geschäftszeichen 30 Owi 27566/07

Berufsfischer und Anforderungen der Tierschlachtverordnung

Ein Berufsfischer, der nicht durch Kehlschnitt oder Ausbluten getötete Fische zum Kauf anbietet, verstößt nicht gegen die Tierschlachtverordnung, wenn diese Fische im Rahmen der Reusen- oder Stellnetzfischerei oder vergleichbaren Methoden gefangen worden sind. Der Fischer kann sich hier auf eine Ausnahmeregelung für den Massenfischfang berufen, da es ihm vom Arbeitsablauf und vor dem Hintergrund anderer einzuhaltender Vorschriften nicht möglich ist, aus dem jeweiligen Fang jeden Einzelfisch individuell zu töten.

Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 11.12.2007 Geschäftszeichen 8 K 1215/07

Verfristete Klage und Wiedereinsetzungsantrag

Eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage ist unzulässig, wenn die einmonatige Klagefrist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid nicht eingehalten worden ist. Ein hier zugestellter Wiedereinsetzungsantrag ist nur dann nützlich, wenn die Fristversäumnis der Klagefrist hinreichend entschuldigt und der Entschuldigungsgrund glaubhaft gemacht werden kann. Der allgemeine Hinweis auf altersbedingte Gebrechlichkeit bzw. entsprechende Gesundheitsstörungen ist aber nicht geeignet, einen zur Wiedereinsetzung führenden Entschuldigungsgrund anzunehmen.

Landgericht Potsdam Urteil vom 30.11.2007 Geschäftszeichen 1 O 80/07

Verhältnis bei mehreren selbstständigen Fischereirechten

Der Inhaber selbstständiger Fischereirechte an einem Gewässer kann einem anderen Inhaber selbstständiger Fischereirechte am selben Gewässer im Rahmen der Koppelfischerei die Ausübung seiner selbstständigen Fischereirechte nicht bzw. nur dann untersagen, wenn die Handlung des einen die Ausübung des Fischereirechtes des anderen in erheblichem Maße beeinträchtigt oder gänzlich unmöglich macht.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 06.06.2007 Geschäftszeichen 32 C 147/06

Vorgartenpflege – Nebenpflicht des Mieters?

Der Vermieter eines Mehrfamilienwohnhauses kann einen einzelnen Mieter nur dann auf Übernahme von Reinigungs- und Pflegekosten für den Hausvorgarten in Anspruch nehmen, wenn dies so konkret im Mietvertrag vereinbart ist und der Mieter sich intensiv seiner entsprechenden Verpflichtung entzieht.

Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 23.05.2007 Geschäftszeichen 8 K 4084/02

Vermutung der Richtigkeit bei Verbrauchsabrechnung mit geeichtem Wasserzähler

Ein Zweckverband, der Aufgaben der Trinkwasserversorgung wahrnimmt, kann den Wasserverbrauch für ein Grundstück bei der Heranziehung zu Benutzungsgebühren zugrundelegen, welcher auf einem geeichten und technisch in seiner Funktion nicht beeinträchtigten Wassermesser abgelesen wird, auch wenn es sich bei der gemessenen Wassermenge um einen Verbrauch handelt, der deutlich über dem der Vorjahre oder vergleichbarer Nutzungen liegt.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 19.04.2007 Geschäftszeichen 35 C 321/06

Ansprüche eines Leasingunternehmens nach Ende des Leasingvertrages und Rückgabe des Leasingfahrzeuges

Soweit dem Leasingunternehmen grundsätzlich eine Restforderung nach Ende des Leasingvertrages auf Grundlage der Vereinbarungen des Leasingvertrages zusteht, ist dies dann nicht der Fall, wenn das Leasingunternehmen selbst entgegen der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen eigenständig eine Sachverständigenbewertung des Fahrzeuges ohne Mitwirkung des Leasingnehmers veranlasst und das entsprechende Gutachtenergebnis im Widerspruch steht, dass das Leasingfahrzeug vom Leasingnehmer bei der vom Leasinggeber benannten Kfz-Werkstatt mangelfrei bewertet abgegeben wurde.