Archiv KanzleiJournal

Amtsgericht Bernau Urteil vom 28.03.2007 Geschäftsnummer 13 C 229/04

Schadensersatzregulierung bei Einbeziehung der privaten Haftpflichtversicherung bei einem durch einen Dritten verursachten Schaden

Kann der Kläger in einem Schadensersatzprozess den objektiven Tatbestand, das Verschulden, die Ursächlichkeit und den Schaden an sich beweisen, so ist ihm Schadensersatz zuzusprechen.

Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 28.02.2007 Geschäftszeichen 8 K 87/07

Satzungsrechtliche Formalien bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen im Kommunalabgabenrecht

Fehlt es bei der Erhebung von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz an einer den rechtlichen Anforderungen genügenden und insbesondere ordnungsgemäß bekannt gemachten und ausgefertigten Satzung, so führt dies zwingend zur Rechtswidrigkeit des die Abgabe erhebenden Verwaltungsakts.

Landgericht Potsdam Urteil vom 15.01.2007 7 S 138/06

Schadensersatz bei Verkehrsunfall im Straßenverkehr

Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf Autobahn während eines Überholvorgangs

Wer als Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Fahrspur auf einer weithin einsehbaren Bundesautobahn fährt, muss sich rechtzeitig und notfalls auch unter Verringerung seiner Fahrgeschwindigkeit auf Fahrmanöver vorausfahrender Verkehrsteilnehmer, insbesondere eingeleiteter ÜberholmanÖver vorausfahrender Fahrzeuge, einstellen.

Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 20.12.2006 4 Ca 823/06

Zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist vor dem Hintergrund der Befristungsmöglichkeit der Vertretung eines Arbeitnehmers nach dem Teilzeitbefristungsgesetz dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber bereits vor Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses weiß, dass die Stammkraft die Arbeit nicht wieder aufnehmen wird.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 OVG 9 L 36.06

Thema Rechtsanwaltshonorar

Ermittlung des Gegenstandswertes bei anwaltlicher Tätigkeit in kommunalabgabenrechtlichen Angelegenheiten bei Personenmehrheit auf Seiten des Abgabenschuldners (Ehepaar)

Wird ein Ehepaar durch einen kommunalen Aufgabenträger in einer kommunalabgabenrechtlichen Angelegenheit durch Verwaltungsakt zu einer Kommunalabgabe herangezogen, so bemisst sich der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nicht aus der den Eheleuten in einem Bescheid bekannt gegebenen Abgabenforderung, sondern die mit dem Abgabenbescheid festgesetzte Abgabe als grundsätzlicher Gegenstandswert ist um die Anzahl der Personen zu multiplizieren.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 10.11.2006 33 C 178/06

Thema Grundstücksverkauf

Der Verkäufer eines Grundstücks kann sich seiner Verpflichtung zur Mitwirkung an der Eigentumsübertragung bei einem Grundstückskauf nicht dadurch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entziehen, dass er meint, nach den vertraglichen Regelungen zur Bestimmung des Kaufpreises als vertraglicher Gegenleistung stünde ihm ein weitergehender ergänzender Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer zu.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 12.10.2006 Geschäftszeichen 35 C 101/05

Ausgleichsansprüche nach den Regeln des Bereicherungsrechts

Auch die nicht gewollte oder nicht beauftragte Leistung, welche dem Leistungsempfänger allerdings nützlich ist kann Ausgleichsansprüche nach den Regeln des Bereicherungsrechts begründen. Laut den Grundsätzen der „aufgedrängten Bereicherung“ bei nützlichen Aufwendungen für den Leistungsempfänger, kann derjenige, der ungewollt für einen anderen Leistungen erbringt, im Rahmen des Bereicherungsausgleiches Erstattung dieser Leistungen auf der Grundlage einer üblichen Vergütung verlangen.

Landgericht Potsdam, Urteil vom 25.09.2006 Geschäftszeichen 7 S 156/03

Der Anspruch des selbstständigen Fischereirechtsinhabers

Der Anspruch des selbstständigen Fischereirechtsinhabers – Fischereiberechtigten – auf Schadensersatz für den durch wasserbauliche Anlagen (Steganlagen) bedingten Entzug fischereilich nutzbarer Gewässerfläche gründet sich auf § 823 Abs. 1 BGB. Auch das behördlich genehmigte Errichten, Betreiben und Unterhalten wasserbaulicher Anlagen stellt einen rechtswidrigen und verschuldeten Eingriff in das dem Fischereirecht innewohnende Aneignungsrecht und in das Fischereiausübungsrecht dar als geschützte Rechtsgüter im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

Zur Höhe des Schadens ist der Nachweis des individuell durch die konkrete wasserbauliche Anlage bedingten Schadens zu führen.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel Urteil vom 20.09.2006 30 C 25/06

Haftung bei Verkehrsunfall im Straßenverkehr

Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens oder Vorbeifahrens an einem stehenden Fahrzeug

Wer mit einem auf der Fahrbahn abgestellten haltendenden Fahrzeug rückwärts in eine Parklücke einfahren will, muss dies ordnungsgemäß durch Setzen des Blinkers anzeigen und darf dieses Rückfahrmanöver nur ausführen, wenn dies gefahrlos mit Blick auf den nachfolgenden Verkehr möglich ist. Beim Einleiten des Rückfahrmanövers muss sich dieser Kraftfahrer auch der Gefahrlosigkeit seines Fahrmanövers hinsichtlich seines seitlichen Bereiches vergewissern, um dort nicht bereits im Überholen begriffene Fahrzeuge zu gefährden.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 13.07.2006 Geschäftszeichen 35 C 217/05

Vertragsrecht

Kommen die Parteien eines Vertrages bei Vertragsschluss darüber überein, dass sich die aus dem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtung gegen einen Dritten richten soll, also Rechnungsempfänger ein Dritter ist, ändert dies grundlegend nichts an dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis einschließlich der entsprechenden vertraglichen Pflichten. Insbesondere verliert der aus dem Vertrag Berechtigte nicht seinen Anspruch gegenüber dem aus dem Vertrag Verpflichteten auf Zahlung einer vereinbarten Gegenleistung, auch wenn der Verpflichtete, darauf verweist, dass etwa Rechnungsempfänger ein Dritter sein soll.