Haftung bei Verkehrsunfall im Straßenverkehr
Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens oder Vorbeifahrens an einem stehenden Fahrzeug
Wer mit einem auf der Fahrbahn abgestellten haltendenden Fahrzeug rückwärts in eine Parklücke einfahren will, muss dies ordnungsgemäß durch Setzen des Blinkers anzeigen und darf dieses Rückfahrmanöver nur ausführen, wenn dies gefahrlos mit Blick auf den nachfolgenden Verkehr möglich ist. Beim Einleiten des Rückfahrmanövers muss sich dieser Kraftfahrer auch der Gefahrlosigkeit seines Fahrmanövers hinsichtlich seines seitlichen Bereiches vergewissern, um dort nicht bereits im Überholen begriffene Fahrzeuge zu gefährden.